Verordnung, betreffend die Anlagen zur Herstellung von Gußstahlkugeln mittelst Kugelschrotmühlen (Kugelfräsmaschinen).

Vom 23. März 1898.
Berlin im Schloß, den 23. März 1898. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 9982).

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