Verordnung, betreffend das Verbot der Zahlungsleistung mittels ausländischer Banknoten und ähnlichen Wertzeichen.

Vom 28. Dezember 1857.
Berlin, den 28. Dezember 1857. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 4820).

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