Verordnung, betreffend das Naumburger Handelsgericht, das bei demselben zu beobachtende Verfahren, und das in Naumburg geltende Wechselrecht.

Vom 4ten Juni 1819.
Berlin 1819. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 544).
* "Zur Beförderung des Meßhandels" in der Stadt Naumburg, mit Nennung der Kaufmannschaft, dem Handelsgericht, die Naumburger Messen, der Sommermesse u. a.

20,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 150374


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!