StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Verordnung II., betreffend die Ausdehnung der §§. 92. und 92. des Königlich Hannoverschen Gesetzes vom 14. Dezember 1864. über das Pfandrecht und die Befriedigung der Gläubiger im Konkurse auf die in der Ortschaft Wachtum und deren Gemarkung nach der Herzoglich Oldenburgischen Hypotheken-Ordnung vom 11. Oktober 1814. bestellten Hypotheken.