Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Ratzeburg.

Vom 30. Januar 1899.
Berlin, den 30. Januar 1899. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 10055).
* Für die Gemeinden Stadt Ratzeburg und Kulpin, sowi die Gutsbezirke Neuvorwerk, Fredeburg, Bartelsbusch, Klempau, Kulpin, Groß-Weden, Hundebusch, Kittlitz und Mustin.

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