Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Münden, Reinhausen und Uslar.

Vom 9. August 1889.
Berlin, den 9. August 1889. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9353).
* Betraf die Gemeinden Hedemündne, Niedernjesa, den Gutsbezirk Schoningen Forst, sowie Grundstücke von dort, welche nach Offensen zugeteilt wurden.

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