Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.

Vom 5. Dezember 1848.
Potsdam, den 5. Dezember 1848. 9 Blatt mit siebzehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3064-3065).
* Die bekannte Verfassungs-Urkunde aus der Revolutionszeit. Vorangestellt ist hier auch die "Verordnung, betreffend die Auflösung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung" vom selben Tage. - Nationalversammlung, Provinzialstände. * "Zwar erzwangen die gegenrevolutionären Kräfte der königlichen Regierung am 5. Dezember 1848 zunächst die Auflösung des Landtages, setzten dafür aber zugleich einer Verfassung von Königs Gnaden ein. Diese Verfassung, die in der Folgezeit noch in zahlreichen Punkten zugunsten des Monarchen verändert wurde, trat schließlich am 31. Januar 1850 in Kraft und blieb es bis 1918" (Wikip.).

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