Uebereinkunft wegen Aufhebung des Abschosses zwischen den Königl. Preußischen und Königl. Bayerschen Sta aten.

Vom 4ten Juni 1811.
Berlin, am 4ten Juny 1811. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 48).
* Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Hier auch Nennung der Rittergutsbesitzer und da die Handhabung. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.).

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