Uebereinkunft wegen Aufhebung des Abschosses zwischen den Königl. Preußischen und Herzogl. Mecklenburg-Strelitzschen Landen.

Vom 6ten August 1811.
Berlin, den 6ten August 1811. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 49).
* Abschoss Mecklenburg-Strelitz, auch mit allgemeiner Nennung der Rittergutsbesitzer. * Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.).

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