Tarif, nach welchem die Abgabe für die Benutzung der Kanäle und Schleusen zwischen den oberländischen Seen in Ostpreußen, und zwar zwischen den Orten Osterode, Deutsch-Eylau, Saalfeld, Liebemühl und Hoffnungskrug zu erheben ist.

Vom 19. Juli 1853.
Berlin, den 19. Juli 1853. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3818).
* Ostpreußen.

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