Tarif, nach welchem das Ufergeld für das Ein- und Ausschiffen bei Neusalz a. d. O. zu entrichten ist.

Vom 13. Februar 1837. Tarif, nach welchem das Niederlagegeld für Benutzung des Abladeplatzes am Oder-Ufer zu Neusalz zu entrichten ist.
Berlin, den 13. Februar 1837. 1 Blatt mit zwei Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1777-1778).

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