Tarif, nach welchem das Pflastergeld in der Stadt Wiedenbrück erhoben werden soll.

Vom 20ten Februar 1825.
Berlin 1825. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 921).
Gebühren für die Pflasterbenutzung, d. h. Straßenbenutzung (Maut) zu Wiedenbrück, die von Straßenwärter eingezogen wurde. Befreit waren die Fuhren und Pferde aus dem Amt Reckenberg.

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