Tarif, nach welchem das Pflastergeld in der Stadt Rheda, Regierungsbezirk Min den, erhoben werden soll.

Vom 1sten September 1824.
Berlin 1824. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 888).
Gebühren für die Pflasterbenutzung, d. h. Straßenbenutzung (Maut) zu Rheda von Straßenwärter eingezogen wurde.

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