Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Wolgast, Regierungsbezirk Stral sund, bis auf Weiteres zu erheben ist.

Vom 25. März 1875.
Berlin, den 25. März 1875. 3 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8321).

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