Tarif, nach welchem das Brücken- und Dammgeld auf dem Oder- und Reglitz-Uebergange zwischen Greifenhagen und Mescherin, im Regierungsbezirk Stett in, zu erheben ist.

Vom 14. Juni 1859.
Berlin den 22. Juli 1859. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5092). - Stockflecken.

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