Tarif, nach welchem das Brück- und Fährgeld über den Rhein bei Coblenz zu erheben ist.

Berlin, 7. November 1839. 2 Blatt (S. 337-340). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2061).
* Enthält die Tarife über den Rhein bei Koblenz (für Fußgänger, Tiere, Fuhrwerke, Fährgeld, Befreiungen etc.).

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