Tarif, nach welchem das Bollwerks-Geld zu Neustadt-Eberswalde zu erheben ist.

Vom 11ten Mai 1835.
Berlin, 11ten Mai 1835. 1 Blatt mit einer drittel Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1613).
* Gebühren für die Kähne im Hafen Neustadt-Eberswalde am Ausladeplatz je nach Ausstattung in Silbergroschen und Pfennig.

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