Tarif, nach welchem das Bohlwerks- und das Hafengeld in der Stadt Anklam, Kreis Anklam, Regierungsbezirk Stett in, bis auf Weiteres zu erheben ist.

Vom 25. März 1875.
Berlin den 7. Juli 1875. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8307).

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