Statut für den Verband zur Regulirung der beiden zur Bartsch führenden Landgräben in den Kreisen Kröben, Fraustadt, Guhrau und Glogau.

Vom 17. Januar 1859.
Berlin den 21. Februar 1859. 7 Blatt mit vierzehn Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5014).
* Westlich von der Punitz-Miechein er Grenze. Bezirke Reisen, Lissa, Fraustadt, Kröben einschließlich Alt-Laube und Neu-Laubem und Geiersdorf, Guhrau (Guhrauer Stadtwald einschl. Stroppen und Nahrten), übrige Kreis Glogau.

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