Statut des Verbandes zur Regulirung des Cremitz-Baches.

Vom 30. April 1855.
Berlin, Decker 1855. 5 Blatt mit zehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 4233).
* Im Kreis Schweinitz an der Cremitz zur Entwässerung von Grundstücken der Gemeinden, mit 41 Paragraphen Regularien, aus denen hervorgeht, daß der Sitz in Herzberg war. - Dabei soll es sich um die Kremitz handel, welche sich zwischen Hillmersdorf, Naundorf, Werchau und Frankenhain ausdehnte (heute: Schlieben), im Kern der Kremitzbach als Kremitzaue mit Kolochau, Polzen und Malitschkendorf.,

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