Statut des Döbeltitzer Deichverbandes.

Vom 30. April 1851.
Berlin den 18. Juni 1851. S. 337-359 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3399).
* Zur Unterhaltung eines Deiches gegen Überschwemmung der Elbe auf der Niederung zwischen Belgern und Kranichau ("Crannichau"), gemessen am Pegel von Torgau. Dem Verband gehörten an: Rittergut Mahitzschen, Gemeinden Mahitzschen und Mehderitzsch, Gemeinde Döbeltitz, Mark Dietrich, Vertreter der Grundstücke von Belgern. - Stichworte: Deichhauptmann, Deichbeamten, Deichgenossen, Deichschöppen, Landkreis Ostsachsen, Belgern-Schildau, Torgau.

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