Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung wegen der Ausschulung der im Kreise Merseburg gelegenen Landgemeinde Döhlen und des Gutsbezirkes gleichen Namens aus der Königlich Sächsischen Schulgemeinde Quesitz. Vom 31. März 1891. Und: Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 8. Oktober 1891, betreffend den Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung wegen der Ausschulung der im Kreise Merseburg gelegenen Landgemeinde Döhlen und des Gutsbezirkes gleichen Namens aus der Königlich Sächsischen Schulgemeinde Quesitz.