Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Preußen und dem Fürstentume Schaumburg-Lippe zur Abänderung der am 20. Oktober 1872, 27. April 1874 und 23./25. Mai 1907 unterzeichneten Verträge wegen Übertragung der Leitung der Grundstückszusammenlegungen, Gemeinheitsteilungen und Ablösungen auf die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden.