Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer Eisenbahn von Wernigerode über Blankenburg nach Quedlinburg mit einer Abzweigung von Blankenburg nach Thale.

Vom 15./16. Juni 1898.
Berlin, Reichsdruckerei 1898. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 10037).
* Aus dem Vertrag geht auch hervor, daß die eine Strecke mit dem Unternehmen "Harzgürtelbahngesellschaft" fimierte. Die Bahn sollte an die Harzquerbahn (Nordhausen-Ilfeld-Wernigerode mit Abzweigung nach dem Brocken) angeschlossen und in der Station Blankenburg an die Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn, in der Station Quedlinburg an die Preußische Staatseisenbahn herangeführt werden. Desweteren über die Spurweite, Heranführung nach Thale, Bahnpersonal u. a. Bevollmächtigte waren: Oberregierungsrat Pannenberg und Finanzpräsident Kybitz.

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