Staatsvertrag, die Regulirung des Brunshauser Zolles betreffend.

Vom 13. April 1844.
Dresden, den 1. Oktober 1844. S. 525-570 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2503).
* Brunshausener, zuvor Stader Zoll. Elbaufwärts die Mündung der Schwinge bis zum Holsteinischen Ufer unterhalb Haseldorf, passierende Waren. Mit Abgedruckt ist auch das "Regulativ" mit 19 Paragraphen (mit allen erdenklichen Details bis zu den "Hamburgischen Grönlandsfahrern oder Wallfischfängern" und Kontrolle zu Hamburg) und natürlich die Tabellen für den Zoll-Tarif einzelner Waren, Verzeichnis der den Elbzoll-Wachtschiffe zu zahlenden Gebühren, drei Sieten Gewichtsbenennungen verschiedener Staaten. - "Eine besondere Rolle für den Handel auf der Elbe spielte die bei Stade gelegene Elbzollstation in Brunshausen an der Schwingemündung, die seit der erzbischöflichen Zeit bestand. Die Schweden stationierten 1663 erstmals eine Elbzollfregatte als permanentes Wachschiff. Diese Einrichtung blieb unter verschiedener Herrschaft bis 1850 bestehen, die Zollstation auf der Schwinger Schanze bis 1865" (Wikip.).

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