Regulativ wegen Ausübung der Rheinschiffahrt von diesseitigen Unterthanen, und wegen des Lootsendienstes auf dem Rheine.

Vom 5ten August 1834.
Berlin, den 5ten August 1834. 5 Blatt mit zehn Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1554).

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