Publikandum wegen wechselseitiger Aufhebung des Abschosses und Abfahrtgeldes zwischen den Königlich-Preußischen Sta aten und den Fürstlich-Waldeckschen Landen.

Vom 22sten Dezember 1816.
Berlin, den 22sten Dezember 1816. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 396).
* Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.).

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