Privilegium wegen Emission von 4 1/2 prozentigen Prioritäts-Obligationen III. Emission der Rheinischen Eisenbahngesellschaft zum Betrage von drei Millionen Thaler.

Vom 3. Oktober 1865.
Berlin 1865. 5 Blatt mit neun Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6206).
* Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft (RhE). Regularien in 13 Paragraphen, sowie abschließend der Abdruck einer Obligation und den Cupons. Die Inhaber der Anteilscheine waren berechtigt, "wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampfwagen oder anderen, dieselben ersetzenden Maschinen länger als sechs Monate ganz aufhört" sich den Betrag auszuzahlen lassen. Genannt sind in den Paragraphen auch der Bahnkörper von Cleve nach der Niederländischen Grenze bei Zevenaer und bei Cranenburg, den "fahrenden Zeuge" [Fahrzeuge] usw., sowie von Osterath[Meerbusch] nach Essen, Bahnen von Cöln nach Bingen, von Cöln nach Cleve und von Cöln nach Herbesthal [Lontzen]. In einem anderen Paragraphen Bahnen von Cleve nach der Niederländischen Grenze bei Nymwegen und Zevenaer, sowie von Osterrath nach Essen und die Strecke Kempen-Venlo.

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