Preußische Gesetzsa mmlung.

Jahrgang 1938. Nr. 24.
Berlin, R. v. Decker 1938. 1 Blatt (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 14412-14467).
Auf der Vorderseite zur Fischerei die "Polizeiverordnung über die Sonntagsschonzeit in den Küstengewässern der Weser. Vom 22. Juni 1938", welche eine Ausnahmereglung für die Nord- und Ostsee, die Elbe bis zum Köhlbrand, die Weser bis zur Küstengewässergrenze bei Vegesack und die Ems bis Leerort..." erfasste.

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