Preußische Gesetzsa mmlung.

Jahrgang 1933. Nr. 18.
Berlin, Reichsdruckerei 1933. 2 Blatt (S. 63-65). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 13850-13852).
* Enthält: "Verordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen fremde Tauben" (auf zwei Seiten) über Taubenhaltung und Sperrzeit, sowie eine interessante Auflistung mit "ältere landesrechtliche Vorschriften" zu Haltung und Schutz der Brieftauben, die aufgehoben wurden (immerhin 21 Stück ab 1688 sind genannt) u. a. - Stichwort: Kein Vogelschutz.

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