Patent, betreffend einen aus Anlaß der hundertjährigen Geburtstagsfeier Schillers ausgesetzten, von drei zu drei Jahren zu ertheilenden Preis von Eintausend Thalern Gold nebst einer goldenen Denkmünze für das beste Werk der Deutschen dramatischen Dichtkunst.

Vom 9. November 1859.
Berlin den 19. November 1859. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5143).
* Marbach am Neckar: Schillerpreis zum 100jährigen Geburtstag des Dichters.

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