Ministerial-Erklärung vom 8ten Januar 1828., über die mit der Herzoglich-Sachsen-Altenburgischen Regierung getroffene Vereinbarung, den Schutz der Rechte der Schriftsteller und Verleger in den beiderseitigen Staaten wider den Bücher-Nachdruck betreffend.

Berlin, den 8ten Januar 1828. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1117).
* Zwischen dem Herzogtum Sachsen-Altenburg und Preußen gegen den Büchernachdruck (Raubdruck). Nachdruck und dessen Verbreitung.

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