Ministerial-Erklärung vom 27sten November 1827., über die mit dem Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha getroffene Vereinbarung, wegen Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger in den beiderseitigen Staaten wider den Bücher-Nachdruck.

Berlin, den 27sten November 1827. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1111).

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