Ministerial-Erklärung vom 18ten Januar 1828., über die mit der Fürstlich-Reuß-Plauischen Regierung älterer Linie getroffene Vereinbarung, die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger in den beiderseitigen Staaten wider den Bücher-Nachdruck betreffend.

Berlin, den 18ten Januar 1828. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1123).
* Zwischen dem Haus Reuß-Plauen ä. L. und Preußen gegen den Büchernachdruck (Raubdruck). Nachdruck und dessen Verbreitung mit entsprechender Geldbuße.

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