Ministerial-Erklärung vom 10ten Januar 1828., über die mit der Fürstlich-Reuß-Schleitzischen und Fürstlich-Reuß-Lobensteinschen Regierung zu Gera getroffene Vereinbarung, den Schutz der Rechte der Schriftsteller und Verleger in den beiderseitigen Staaten wider den Bücher-Nachdruck betreffend.

Berlin, den 10ten Januar 1828. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1120).
* Zwischen dem Fürstentum Reuß-Schleiz und Reuß-Lobenstein und Preußen gegen den Büchernachdruck (Raubdruck). Nachdruck und dessen Verbreitung mit entsprechender Geldbuße.

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