Königlicher Befehl vom 24sten April 1812., wegen einiger näheren Bestimmungen der Verordnung vom 27sten Oktober 1810., über die veränderte Verfassung aller obersten Staatsbehörden in der Preußischen Monarchie.

Charlottenburg, de 24sten April 1812.
Berlin den 1sten Mai 1812. 2 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 95).
* Gernannt sind die Personen Geheimer Staatsrat von Schuckmann, Oberkammerherr Fürst zu Sayn und Wittgenstein, Geheimer Staatsrat von Heydebreck, Geheimer Staatsrat von Oelßen, Geheimer Staatsrat Stägemann, Staatsrat von Beguelin, Ober-Landesgerichts-Präsident von Bülow, Staatsrat Hoffmann, Staatsrat Schulz.

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