Königl. Kabinetsordre vom 24sten April 1812. in Betreff einiger Punkte der Militair-Justizverfassung.

Charlottenburg, den 24sten April 1812.
Berlin den 4ten August 1812. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 123).
* Zur Entgegenahme bzw. Ausfertigung eines Testaments war demnach auch ein kommandiertes Kriegsgericht (nich allein das Brigadegericht) befugt.

10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 161451


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!