Königl. Befehl in Betreff der Annahme der Interimsscheine aus der inländischen Anleihe vom 1 ½ Millonen vom Februar 1810. beim Ankauf von Domainen und Forsten

Vom 27sten Februar 1812.
Berlin, den 27sten Februar 1812. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 78).

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