Kirchengesetz, betreffend die kirchliche Trauung in der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover.

Vom 6. Juli 1876.
Bad Ems, den 6. Juli 1876. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8439).
* Regelungen der kirchlichen Trauung (oder deren Verhinderung) in 12 Paragraphen und angefügter "Trauungsliturgie" für den Ablauf der Handlung.

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