Kartel-Konvention zwischen der Königlich-Preußen und der Großherzoglich-Mecklenburg-Schwerinschen Regierung.

Vom 3ten Mai 1818. Und: Bekanntmachung über die Kartel-Konvention zwischen Preußen und Mecklenburg-Strelitz.
Berlin, den 3ten Mai 1818. 5 Blatt mit zus. acht Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 469).
* Regelungen in 26 Artikel wegen Soldaten, Desertierte ("Landeskindern") und dessen Auslieferung zur Zeit der napoleonischen Kriege, mit Details über mitgeführte Ausrüstung, Verpflegung usw. "den Landeskindern beider Theile". In der angefügten Aktualisierung (vom 25. Juni 1818) wird als "Ablieferungsorte" [zur Auslieferung] "die Stadt Prenzlau sowie die Residenzstadt Neustrelitz bestimmt.

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