Instruktion zur Anlage enger vom Schornsteinfeger nicht zu befahrender Schornsteinröhren.

Vom 1ten Januar 1822. Mit Querschnittskizzen.
Berlin, 14. Januar 1822. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 703).
* Auf Grund der "Berlinischen und einigen andern Feuerordnungen". Über Stärke der Schornsteinwangen und Zungen, Schleifen und Aufsatteln der Röhren und Seitenöffnung zum Behufe der Reinigung, Sicherheitsabstände, Maurermeister usw.

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