Gesetz zur Aufhebung des in der Magdeburger Polizeiordnung enthaltenen Verbots des bäuerlichen Hordenschlages.

Vom 22sten Juni 1830.
Berlin den 27sten Juli 1830. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1255).
* "...nach welchen die Bauern an den Orten..., auf ihren eigenen Aeckern keinen Hordenschlag halten und mit ihrer Schaafherde nicht lagern dürfen...". - Stichworte: Schafzucht, Wanderschäferei, Provinz Sachsen (Anhalt)..

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