Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen.

Vom 4. Juli 1840.
Berlin, den 4. Juli 1840. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2110).
* Schutz vor Plagiate im Warenverkehr. Fälschung von Waren oder Verpackung, Wohn- oder Fabrikort eines Unternehmens, Inverkehrbringen von Waren, Nachahmung von Siegel, Stempel und Marken.

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