Gesetz wegen der Löhnung und des Umzugs der Schäfer und Schäferknechte in den Provinzen Sachsen und Westphalen, in dem Kottbusser Kreise und in den zu den Regierungsbezirken Potsdam, Frankfurt und Liegnitz geschlagenen vormals sächsischen Landestheilen, desgleichen wegen Bestimmung des Umzugstermins in der Provinz Schlesien.

Vom 13ten Mai 1822.
Berlin, 13. Mai 1822. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 722).
* Für den Umzug der Schäfer, da diese Ihren Dienst wie das Gesinde zu einem bestimmten Termin antraten. - Schafzucht, Schäferei in Brandenburg und Preußen, preuß. Kreis Cottbus u. a.

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