Gesetz, wegen Bestrafung der Verfälschung von Geldbeuteln u. s. w. in den Provinzen, in welchen das französische Strafgesetzbuch noch gilt.

Vom 9. Dezember 1826.
Berlin, den 9ten Dezember 1826. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1041).
* Verfälschung von Geldbeutel, Geldpakete und Geldrollen in Preußen durch Änderung des Etiketts.

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