Gesetz wegen Anordnung der Provincialstände für das Großherzogthum Posen.

Vom 27sten März 1824.
Berlin, 3. August 1824. 4 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 877).
* Die Stände der Provinz Posen wurden in drei Ständegruppen eingeteilt: I. Der erste Stand (Fürsten von Thurn und Taxis wegen Krotoschin; Fürsten von Sulkowski wegen Reisen; die Ritterschaft); II. Der zweite Stand (Städte) und III. Der dritte Stand (Gutsbesitzer, Bauern mit Grundeigentum und Erbzinsmänner). Es folgen 56 Paragraphen. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Landeskunde - Westpreußen, Danzig, Posen"). * Reihe:

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