Gesetz wegen Änderung der Amtsgerichtsbezirke Osterode und Hohenstein.

Vom 24. Dezember 1922.
Berlin, den 24. Dezember 1922. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12411).
* Vor genau 100 Jahren. - Das jeweilige Amtsgericht in Ostpreußen, im Bezirk Osterode waren das "die Gemeinden Adamsguth, Biessellen, Podleiken, Thomareinen, Mittelguth und Allmeyen; im Amtsgerichtsbezirk Hohenstein die Gemeinde Sophienthal.

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