Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Bildung von Wassergenossenschaften, vom 1. April 1879 für das Gebiet der Wupper und ihrer Nebenflüsse.

Vom 19. Mai 1891.
Elbing, den 19. Mai 1891. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9453).
* Erzwingung der Beteiligung, bessere Ausnutzung der Triebkraft für gewerbliche Anlagen, usw.- - Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, hielt sich bei Unterzeichnung in Elbing auf.

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