Gesetz über einen Sonderstock zu Ausgleichszwecken und zur Selbstbewirtschaftung bei den Bergwerks-, Hütten und Salinenbetrieben.

Vom 3. Juni 1922.
Berlin, den 3. Juni 1922. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12298).

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