Gesetz, über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und über die Realberechtigungen in den Landestheilen, welche zu dem ehemaligen Großherzogthum Berg eine Zeit lang gehört haben.

Vom 21sten April 1825.
Berlin, den 21sten April 1825. S. 94-112 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 939).

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